Mit einer Erbrecht- und Nachfolgeplanung ist die Zukunft nach Ihren Wünschen geregelt.
Seit vielen Jahren stellt die Beratung meiner Mandanten in erbrechtlichen Angelegenheiten sowie im Rahmen der Vermögensnachfolgeplanung einen Tätigkeitsschwerpunkt meiner Arbeit dar. Durch den Besuch des Fachanwaltslehrgangs Erbrecht habe ich besondere Qualifikationen im Rechtsgebiet Erbrecht erworben und arbeite seit vielen Jahren in dem Bereich äußerst erfolgreich. Als zertifizierter Testamentsvollstrecker bin ich gerne bereit, die Durchsetzung Ihres letzten Willens nach Ihrem Ableben zu betreiben.
Das Erbrecht befasst sich mit der Frage, was nach dem Tode eines Menschen mit seinem Vermögen, einschließlich aller Schulden (Nachlass) geschieht. Jeder sollte darüber informiert sein, wie durch Testament oder Erbvertrag über den Nachlass bestimmt werden kann und welche Regelungen gelten, wenn nichts anderes verfügt wird. Diese Informationen können Sie selbstverständlich von mir bekommen. Sollte der Erbfall bereits eingetreten sein, vertrete ich Sie gegenüber den übrigen Erben oder sonst am Nachlass beteiligten Personen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Da ich jedoch vorrangig Ihre Vermögensinteressen berücksichtigt wissen möchte, lege ich im Vorfeld großen Wert auf eine optimale Nachfolgeplanung. Es kommt nämlich durch ungeregelte oder mangelhafte Gestaltung der Vermögensübertragung in einer Vielzahl von Fällen zu Fehlverläufen. Hier gilt es, durch eine fachliche Gestaltung der Nachfolge unerwünschte Ergebnisse, Erbstreitigkeiten und Wertschöpfungen des Fiskus im Interesse aller Beteiligten zu vermeiden.
Ich helfe Ihnen bei der formgerechten und exakten Niederlegung Ihres letzten Willens, und zwar unter Einbeziehung Ihrer eigenen Ziele und Wünsche sowie der Ziele der Erben; auf der Basis einer strukturierten Darstellung des Gesamtvermögens sowie unter Berücksichtigung rechtlicher-, steuerlicher- und Vermögensaspekten. Auch hinsichtlich einer vorzeitigen Übertragung von Vermögen (Schenkung unter Lebenden) werden Sie durch mich ausführlich beraten.
Im Erstgespräch wird insofern der individuelle Leistungsumfang sowie die dadurch entstehenden Gebühren festgelegt und der weitere Ablauf des Verfahrens erörtert. Sie stellen mir sodann Ihre persönliche Familiensituation und die Vermögensdaten zusammen. Sie teilen mir Ihre persönlichen Ziele und Wünsche mit. Wir werden anhand dieser Daten gemeinsam eine Vermögensbilanz errichten und die zivilrechtlichen und steuerlichen Auswirkungen der aktuellen Erbfolgeregelung prüfen. Ich werde Ihnen hierzu Empfehlungen zur steuerlichen Optimierung, Erhaltung des Vermögens und zur Sicherung der Hinterbliebenenversorgung unterbreiten.
Ich stehe Ihnen des Weiteren als kompetenter Berater bei der Klärung von Nachfolgerfragen bei Unternehmen zur Verfügung und ich stehe Ihnen mit fachlich fundiertem Rat bei der Gründung einer Stiftung zur Seite.