Als Fachanwalt für Familienrecht stehe ich Ihnen zur Seite.
Bereits in den Zeiten meiner Referendartätigkeit gehörte mein besonderes Interesse dem Familienrecht. Dies führte dann auch zu einer sechsmonatigen Wahlstation bei dem Amtsgericht -Familiengericht- in Düren.
Als Fachanwalt für Familienrecht möchte ich für Sie der erste Ansprechpartner sein.
Bereits vor Eheschließung sollte die gemeinsame Lebensplanung mit mir besprochen werden. Dazu gehört ggf. die Erarbeitung eines Ehevertrages, ausgerichtet an Ihren individuellen und persönlichen Vorstellungen.
Wenn eine Trennung ansteht.
Ich berate Sie kompetent über die Folgen der Trennung und über die Voraussetzungen einer Scheidung. Das gilt natürlich auch, falls Kinder davon betroffen sind. Dann erhalten Sie von mir fachkundigen Rat und Hilfe in so bedeutsamen Fragen wie dem Besuchsrecht oder dem Aufenthalt der Kinder.
Wenn’s mit der Trennung ernst wird – lieber gleich zum Fachanwalt für Familienrecht!
Ob Sie sich trennen oder scheiden lassen oder wegen einzelner Ansprüche Klage erheben wollen, ist Ihre ganz persönliche Entscheidung. Ich kläre Sie umfassend über die Folgen und Kosten auf. Denn schon eine falsche Weichenstellung in der Trennungsphase kann für Sie später teuer werden! Deshalb gilt: Setzen Sie sich so früh wie möglich mit mir in Verbindung. Ich achte zudem von vornherein darauf, dass Ihre Beziehung möglichst ohne Schaden für Sie endet. Und wenn Sie Kinder haben? Dann werde ich alles dafür tun, dass Sie auch in dieser Krisensituation weiter Eltern bleiben können.
Bei Scheidung fein raus oder arm dran?
In den meisten Fällen entstehen durch Trennung und Scheidung auch wirtschaftliche Probleme. Denn wegen der sich ändernden steuerlichen Behandlung und der höheren Kosten der getrenntlebenden Familie können die Mittel knapp werden. Ich kläre Sie deshalb schon im Vorfeld genauestens über Ihre Ansprüche und Ihre Pflichten auf. Und Sie wägen vor allem sachlich die Folgen für Sie ab.
Welche Fragen sind besonders wichtig?
Auch das sollten Sie bedenken: In der eher belastenden Trennungsphase haben Sie genug Sorgen. Da machen Sie sich mit Sicherheit noch keine Gedanken über so wichtige Fragen wie:
- Wann muss ich meine Steuerklasse ändern?
- Was ist der Realsplittingvorteil?
- Was bedeutet der Versorgungsausgleich?
- Welche Auswirkungen hat ein bestehender Ehevertrag?
Ich gebe Ihnen nicht nur eine kompetente Antwort auf diese Fragen. Ich stehe Ihnen auch bei, wenn es um die Zukunft Ihrer gemeinsamen Kinder geht. Denn da stehen für Sie ganz schwierige Entscheidungen an:
- Bei wem werden die Kinder leben?
- Wie sieht die Besuchsregelung aus?
- Wer darf über schulische und gesundheitliche Fragen entscheiden?
- Wie hoch ist der Kindesunterhalt?
- Haben Kinder auch eigene Rechte?
Sorgerechtsverfügung
Vielen ist der Ernst der Lage gar nicht klar, wenn für minderjährige Kinder keine Sorgerechtsverfügung angefertigt worden ist. Für die Personensorge und die Vermögenssorge bestimmt dann das Amt die verantwortlichen Personen für die minderjährigen Kinder – ohne dass die Eltern noch Einfluss darauf hätten. Eine Sorgerrechtsverfügung ähnelt insoweit einem Testament, als diese vollständig handschriftlich ausgefertigt werden muss.
Und wenn es hart auf hart kommt?
Dann ist mein qualifizierter Rat für Sie wichtiger denn je! Ich kümmere mich darum, ob sich Ihr Partner in allen wichtigen Fragen zu einer gütlichen Einigung bewegen lässt. Wenn nicht, schütze ich Sie gegen überzogene Forderungen. Umgekehrt setze ich Ihre Ansprüche gegen Ihren Partner kompromisslos durch. Ich erarbeite mit Ihnen gemeinsam die richtige Strategie, damit Ihnen keine Nachteile entstehen. Ich bin der Einzige, der nur für Sie da ist und an Ihrer Seite steht. Mir können Sie alles anvertrauen, schließlich bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Ihre Sache ist bei mir jederzeit in guten Händen.
Wie erreichen Sie am besten ihr Ziel?
Ich setze mit Ihnen gemeinsam die Prioritäten. Ich bewahre sie davor, in die typischen Fallen zu tappen, die eine Trennungsphase mit sich bringt. Ich kann schon im Vorfeld mit Ihnen gemeinsam klären, ob nicht doch eine gütliche Einigung möglich ist. Oft reichen dafür schon intensive Gespräche der beiden Partner unter Beteiligung von sachkundigen Fachanwälten für Familienrecht. Diese sorgen dafür, dass die Gespräche ungeachtet aller Spannungen auf einer sachlichen Ebene bleiben. Die beste Voraussetzung für einen erfolgreichen Verlauf!
Scheidungsfolgenvereinbarung, aber wie?
Eine einvernehmliche Ehescheidung setzt voraus, dass Sie sich über folgende Punkte mit Ihrem Partner einigen:
- Wo werden die Kinder leben?
- Wie soll das Besuchsrecht geregelt sein?
- Wie hoch ist der zu zahlende Kindesunterhalt?
- Wer wird die Wohnung weiter nutzen?
- Ist Ehegattenunterhalt zu zahlen?
- Ist der Hausrat einvernehmlich aufgeteilt?
- Ist das gemeinsame Vermögen einvernehmlich auseinandergesetzt?
Ich kann Ihnen sagen, ob Ihre Wünsche und Vorstellungen hierzu auch erfolgreich umgesetzt werden können. Ich erarbeite mit Ihnen einen Vorschlag und unterbreite diesen der Gegenseite. Mit dem Ziel, ihn mit Ihrem Partner bzw. dessen Anwalt außergerichtlich zu verhandeln. So können Sie die nervenaufreibende und mit hohen Kosten verbundene Auseinandersetzung vor Gericht vermeiden. Denn was viele nicht wissen: Das Gericht wird überhaupt nur tätig, wenn Sie Klage zu einzelnen ungeklärten Punkten einreichen.
Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?
Fragen Sie mich gleich beim ersten Gespräch nach den voraussichtlich entstehenden Kosten. Bereits beim ersten Gespräch werde ich mit Ihnen die voraussichtlich entstehenden Kosten erörtern. Dies ist selbstverständlich. Ich gebe Ihnen hierzu gerne Auskunft, sodass Sie Planungs- und Entscheidungssicherheit haben. Möglicherweise haben Sie auch Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe. Auch dies gehört mit zu meiner Erstberatung.