Rechtsprechung

19. Oktober 2017

BGH: Anfechtung des Adoptionsbeschlusses

Der Adoptionsbeschluss ist nicht anfechtbar. Das gilt auch hinsichtlich des im Ausspruch enthaltenen,
lediglich deklaratorischen Hinweises auf die Änderung des Geburtsnamens des Anzunehmenden.
Auch die Rechtsbeschwerde ist dann nicht statthaft, was ebenfalls gilt, wenn das Beschwerdegericht
die Rechtsbeschwerde zugelassen hat.
Ein im Adoptionsverfahren gestellter Antrag auf Beibehaltung des bisherigen Geburtsnamens kann
formfrei zurückgenommen werden.
Az XII ZB 18/16, Beschluss vom 21.6.2017