Aus der Rechtsprechung

19. Oktober 2017

BGH: Keine Auskunft über die Dienstbezüge des verstorbenen Ex-
Ehemannes

Der Auskunftsanspruch gegen den Versorgungsträger nach § 4 Abs. 2 VersAusglG ist auch dann
subsidiär, wenn die Auskunft der Ermittlung und Durchsetzung eines unmittelbaren Zahlungsanspruchs
gegen den Versorgungsträger selbst dient. Das Auskunftsverlangen muss an Hinterbliebene oder Erben
des Verstorbenen herangetragen werden. Der Auskunftsanspruch gegen den Versorgungsträger
entsteht erst, wenn der Auskunftsberechtigte von den Angehörigen keine Auskunft erlangt hat.
Az XII ZB 243/15, Beschluss vom 26. April 2017