Die Abänderung eines in einem Umgangsrechtsverfahren vereinbarten Wechselmodells kann nur in einem solchen Verfahren und nicht in einem Sorgerechtsverfahren erreicht werden.
Az XII ZA 12/21 Beschluss vom 19.01.2022
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Die Abänderung eines in einem Umgangsrechtsverfahren vereinbarten Wechselmodells kann nur in einem solchen Verfahren und nicht in einem Sorgerechtsverfahren erreicht werden.
Az XII ZA 12/21 Beschluss vom 19.01.2022
Rechtsanwalt Norbert Maubach
Fachanwalt für Familienrecht
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