BGH: Änderung des Vornamens eines Elternteils im Geburtseintrag des Kindes

9. September 2021

Wenn der Vorname eines Elternteils auf der Grundlage des Namensänderungsgesetzes geändert und nach der Geburt eines Kindes wirksam wird, dann muss dieser nicht als Berichtigung oder sonstige Folgebeurkundung in den Geburtseintrag des Kindes aufgenommen werden.

 

AZ: XII ZB 405/20                                             Beschluss vom 02.06.2021