BGH: Auskunftsanspruch gegen barunterhaltspflichtigen Elternteil

7. Dezember 2020

Ein Auskunftsanspruch des Kindes gegen den barunterhaltspflichtigen Elternteil entfälltnicht allein deswegen, weil der Unterhaltspflichtige erklärt, er sei “unbegrenzt leistungsfähig”.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass die in der Düsseldorfer Tabelle enthaltenen Bedarfsbeträge begrenzt fortgeschrieben werden bis zur Höhe des Doppelten des höchsten Einkommensbetrags, der in der Tabelle (zur Zeit) ausgewiesen ist. Übersteigt das Einkommen des Unterhaltspflichtigen diesen Betrag, bleibt eine Einkommensauskunft bei Geltendmachung eines neben dem Tabellenbedarf bestehenden Mehrbedarfs erforderlich, um die jeweilige Haftungsquote der Eltern bestimmen zu können.

 

 

Az XII ZB 499/19                  Beschluss vom 16.09.2020