BGH: Berücksichtigung von Übersetzungskosten bei Beschwer

8. Juni 2020

Es geht um die Berücksichtigung von Übersetzungskosten im Rahmen der Beschwer eines Unterhaltsschuldners, der in einem Verfahren zum Kindesunterhalt zur Auskunftserteilung und Belegvorlage verpflichtet ist. Die Eltern stammen aus dem Iran. Der Vater lebt in den USA
und arbeitet als Chirurg. Nach Trennung und Scheidung zog das Kind mit seiner Mutter nach Deutschland. Der Vater wurde zur Erteilung von Auskünften über sein Vermögen und über sein Einkommen der letzten zwölf Monate sowie zur Vorlage geeigneter Belege verpflichtet. Ermachte Übersetzungskosten von der englischen in die deutsche Sprache geltend, obwohl eine Übersetzung nicht nötig war, denn die Mutter des Kindes versteht englisch.

 

 

Az XII ZB 578/19                                              Beschluss vom 11.03.2020