In einem Verfahren um den Zugewinnausgleich geht es um den Wert des Beschwerdegegenstandes für die Beschwerde gegen einen Beschluss, der zur
Auskunftserteilung und Vorlage von Belegen verpflichtet.
Az XII ZB 334/19 Beschluss vom 08.07.2020
Startseite » Urteile » BGH: Beschwerdegegenstand bei Auskunftserteilung
In einem Verfahren um den Zugewinnausgleich geht es um den Wert des Beschwerdegegenstandes für die Beschwerde gegen einen Beschluss, der zur
Auskunftserteilung und Vorlage von Belegen verpflichtet.
Az XII ZB 334/19 Beschluss vom 08.07.2020
Rechtsanwalt Norbert Maubach
Fachanwalt für Familienrecht
Kaiserstraße 80
52146 Würselen
Bürozeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag | 10:00 – 13:0015:00 – 17:00 |
---|---|
Mittwoch, Freitag | 10:00 – 13:00 |
Sprechstunden außerhalb der Bürozeiten nach vorheriger Vereinbarung.