BGH: Elternbezeichnung in der Geburtsturkunde

7. April 2022

Es geht um den im Geburtenregister einzutragenden Vornamen des gebärenden Elternteils bei Geburt durch einen Frau-zu-Mann-Transsexuellen im Fall der bloßen Vornamensänderung des gebärenden Elternteils. Außerdem geht es um die Elternbezeichnung in der Geburtsurkunde. Die Eltern sind gemäß § 48 Abs. 1 PStV als Mutter und Vater auszuweisen.
Ein Grund für eine Berichtigung des Geburtenregisters nach § 48 PStG besteht ebenso wenig wie der geltend gemachte Anspruch auf Ausstellung einer Geburtsurkunde mit geschlechtsneutraler Elternbezeichnung.

 

Az XII ZB 127/19                       Beschluss vom 26.01.2022