BGH: Erhöhung der Leistungsfähigkeit durch Rückforderungsanspruch

16. Mai 2019

Verschenkt der zum Elternunterhalt Verpflichtete eine selbst genutzte, unterhaltsrechtlich als Vermögen nicht einsetzbare Eigentumswohnung und behält er sich daran einen lebenslangen Nießbrauch vor, so kann sich seine unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit nicht durch einen Rückforderungsanspruch nach § 528 Abs. 1 BGB erhöhen.

Az XII ZB 364/18              Beschluss vom 20.02.2019