BGH: Externe Teilung von Anrechten mit geringem Ausgleichswert

6. September 2016

Ein zur Ermessensausübung bei externer Teilung von Anrechten mit einem geringen Ausgleichswert. Es geht um den Versorgungsausgleich eines Paares, das 19 Jahre verheiratet war. Die betrieblich erworbenen Anrechte sind trotz ihrer Geringfügigkeit auszugleichen. Bei der externen Teilung fällt ein wesentlicher Teil des vom Gesetzgeber in den Blick genommenen Verwaltungsaufwands von vornherein nicht an; deshalb müssen Belange der Verwaltungseffizienz hinter dem Interesse des Ehegatten an der Erlangung des, wenn auch nur geringwertigen Anrechts, zurücktreten. Az XII ZB 490/15, Beschluss vom 22.6.2016