BGH: Kindergeld als Einkommen des PKH-Antragstellers

21. März 2017

Kindergeld ist im Sinne des Prozesskostenhilferechts auch nach der zum 1. Januar 2008 erfolgten Änderung des § 1612 b BGB grundsätzlich Einkommen des Beziehers, soweit es nicht zur Bestreitung des notwendigen Lebensunterhalts eines minderjährigen Kindes zu verwenden ist.
Az XII ZB 207/15, Beschluss vom 14.12.2016