Die Bestellung eines nach § 88 a SGB VIII örtlich nicht zuständigen Jugendamts als
Amtsvormund für einen unbegleiteten ausländischen Minderjährigen ist nicht zulässig.
Az XII ZB 231/21 Beschluss vom 15.09.2021
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Die Bestellung eines nach § 88 a SGB VIII örtlich nicht zuständigen Jugendamts als
Amtsvormund für einen unbegleiteten ausländischen Minderjährigen ist nicht zulässig.
Az XII ZB 231/21 Beschluss vom 15.09.2021
Rechtsanwalt Norbert Maubach
Fachanwalt für Familienrecht
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