BGH: Sittenwidrigkeit eines Ehevertrags

11. Mai 2017

Es geht um die objektiven und subjektiven Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit eines Ehevertrags aufgrund einer Gesamtschau der zu den Scheidungsfolgen getroffenen Regelungen im Fall der sog. Unternehmerehe. Außerdem geht es um das Erfordernis, in einer Unterhaltsfolgesache einen bestimmten Antrag in der Beschwerdeinstanz zu stellen und diesen zu begründen. Az XII ZB 109/16, Beschluss vom 15.3.2017, Bericht in der SZ von Wolfgang Janisch