BGH: Verpflichtung zur Auskunftserteilung

21. Februar 2019

Es geht um den Wert des Beschwerdegegenstands bei einer Verpflichtung zur Auskunftserteilung. Hier sollten in einem Verfahren um Kindes- und Trennungsunterhalt Auskunft erteilt und Belege vorgelegt werden, unter anderem Einkommensteuerbescheide, die außerordentlich umfangreich waren.

Az XII ZB 351/18                            Beschluss vom 21.11.2018