BGH: Versorgungsausgleich nach dem Tod des Ehegatten

9. Februar 2023

Ist der geschiedene Ehegatte nach Durchführung des Versorgungsausgleichs verstorben,
richtet sich das Verfahren auf Abänderung gegen die Erben, die als Antragsgegner
hinzuzuziehen sind.
Das Abänderungsverfahren nach §§ 31, 51 VersAusglG kann auch durch Hinterbliebene eines
ausgleichspflichtigen Ehegatten beantragt werden.


Az XII ZB 318/22 Beschluss vom 07.12.2022