BGH: Werterhöhungen in der gesetzlichen Rentenversicherung

5. Oktober 2016

Nachdem nachträglich eine Mindestbewertung von Pflichtbeiträgen in der gesetzlichen Rentenversicherung vorgenommen wurde, ergeben sich Werterhöhungen für Beitragszeiten. Diese sind bei der Bewertung eines Anrechts in der gesetzlichen Rentenversicherung gemäß § 262 Abs. 1 SGB VI nach dem Beginn des Bezugs einer Vollrente wegen Alters zu berücksichtigen. Beschluss vom 22. Juni 2016 – XII ZB 350/15