BMJ: Gemeinsames Sorgerecht für nicht miteinander verheiratete Eltern

15. Dezember 2015

Ledige Väter bekommen mehr Rechte. Bisher hatten unverheiratete Väter keine Möglichkeit, gegen den Willen der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht durchzusetzen. Diesen Zustand haben der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesverfassungsgericht beanstandet.

In Zukunft kann der Vater die Mitsorge auch dann erlangen, wenn die Mutter dem nicht zustimmt. Die Bundesregierung hat sich auf eine Lösung verständigt, die nicht miteinander verheiratete Eltern zu einer einvernehmlichen gemeinsamen Sorge ermutigen will und die Übertragung der gemeinsamen Sorge auf Antrag in einem beschleunigten Verfahren vorsieht, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. Referentenentwurf, BMJ-Pressemitteilung, BMJ-Informationen Der DAV-Familienrechtsausschuss fordert in seiner Stellungnahme ein gemeinsames Sorgerecht nicht verheirateter Eltern ab rechtlicher Feststellung der Vaterschaft. (DAVDepesche)