Bundestag: Gemeinsames Sorgerecht für nicht miteinander verheiratete Eltern

11. Dezember 2015

Am 26. Oktober 2012 wurde der Regierungsentwurf für eine Sorgerechtsreform in erster Lesung beraten. Ledige Väter sollen mehr Rechte erhalten. Bisher hatten nicht verheiratete Väter keine Möglichkeit, gegen den Willen der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht durchzusetzen. Diesen Zustand haben der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesverfassungsgericht beanstandet. In Zukunft soll der Vater die Mitsorge auch dann erlangen können, wenn die Mutter dem nicht zustimmt. Nach dem Gesetzentwurf soll zunächst die Kindesmutter das alleinige Sorgerecht haben. Wenn die Mutter das gemeinsame Sorgerecht ablehnt, kann der Vater sich an das Jugendamt wenden, um noch eine Einigung mit der Mutter zu erreichen. Wenn er damit keinen Erfolg hat oder von vornherein keine Aussicht auf Erfolg besteht, kann er einen Antrag beim Familiengericht stellen.