BVerfG: Rentnerprivileg und Versorgungsausgleich-Strukturreform

15. Dezember 2015

Die Abschaffung des sogenannten Rentnerprivilegs im Rahmen der zum 1. September 2009 in Kraft getretenen Strukturreform des Versorgungsausgleichs ist verfassungsgemäß.

Die frühere Rechtslage, nach der die Kürzung der Versorgungsbezüge bei der ausgleichspflichtigen Person an den tatsächlichen Beginn des Rentenbezugs bei der ausgleichsberechtigten Person gekoppelt wurde, war verfassungsrechtlich zwar vertretbar, aber nicht geboten.

Az 1 BvR 1485/12, Beschluss vom 11.12.2014