Die Düsseldorfer Tabelle wird zum 1. Januar 2017 geändert

5. Dezember 2016

Der Gesetzgeber hat eine Erhöhung des Kindergeldes für das Jahr 2017 angekündigt. Deshalb legt die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht die Tabelle im Scheckkartenformat zum Jahresanfang 2017 neu auf und sendet sie ihren Mitgliedern zu. Eine Entscheidung über die Erhöhung des Kindergeldes ist für Mitte Dezember 2016 vorgesehen. Sobald das Kindergeld für 2017 endgültig feststeht, werden auch die Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle vom OLG Düsseldorf veröffentlicht, ebenso die aktualisierten „Zahlbetragstabellen“, die den Unterhalt nach Abzug des hälftigen bzw. bei volljährigen Kindern des vollen Kindergeldes ausweisen. Die Rechenbeispiele werden angepasst. Im Übrigen bleibt die Düsseldorfer Tabelle 2017 gegenüber der Tabelle 2016 unverändert. Dies gilt auch für die Anmerkungen zur Tabelle. Der dem Unterhaltschuldner zu belassende Selbstbehalt ändert sich nicht, nachdem dieser zum 1.1.2015 angehoben wurde.