Es ist gerichtsbekannt, dass Wäsche im Trockner einläuft

11. Dezember 2015

Das Amtsgericht Wiesbaden (Az. 91 C 6517/11 – 18) musste klären, ob ein Mieter das Recht auf eine Wäscheleine hat. Im entschiedenen Fall hat ein Mieter, der seine Wäsche nicht in der Wohnung trocknen darf, fast 20 Jahre lang dafür den Trockenraum im Keller in Anspruch genommen. Diese Option darf der Vermieter nicht plötzlich entziehen, obwohl er einen Wäschetrockner als annehmbare Alternative angeboten hat. Begründung: Es sei gerichtsbekannt, dass Wäsche und Kleidungsstücke im Trockner im Laufe der Zeit um ein bis zwei Größen einlaufen.