KG Berlin: Abänderung einer gerichtlich gebilligten Umgangsregelung in einem Sorgerechtsverfahren

6. Juni 2023

Begehrt ein Elternteil die Änderung der durch gerichtlich gebilligten Vergleich festgelegten
nahezu paritätischen Betreuungszeiten des Kindes, kann er dies nicht mit der Übertragung
des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts erreichen, sondern nur durch eine Abänderung
der Umgangsregelung in einem umgangsrechtlichen Verfahren.
Hat ein Elternteil seine ursprünglichen Umzugspläne aufgegeben und verfolgt er kein
zusätzliches, über die Beendigung der wechselweisen Betreuung hinausgehendes
Rechtsschutzziel, ist ihm daher das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht allein zu übertragen.


Az 3 UF 87/21 Beschluss vom 22.12.2022