KG Berlin: Kein Wechselmodell gegen den Willen der Eltern

15. Dezember 2015

Ein Wechselmodell darf grundsätzlich nicht gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden. Im vorliegenden Fall würde dem Kind ein Wechselmodell eher schaden. Es bestünde die Gefahr, dass die entstehenden Konflikte aufgrund der fehlenden Kommunikation – wenn auch ungewollt – auf dem Rücken des Kindes ausgetragen werden.

Das Konfliktpotential wäre sogar größer, da sich der Vater auf das Wechselmodell letztlich nur gezwungenermaßen eingelassen hätte. Az 13 UF 234/1212, Beschluss vom 14.3.2013