LG Zweibrücken: Keine unbegrenzte Haftung für Angehörige im Heim

15. Dezember 2015

Wer Angehörige in einem Alters- oder Pflegeheim hat, darf nicht per Vertrag dazu gezwungen werden, für eventuell anfallende Kosten in unbegrenzter Höhe zu haften.  Alten- und Pflegeheimbetreiber dürfen Pflegebedürftigen keinen Vertrag vorlegen, der Angehörige unbegrenzt für Kosten haftbar macht. Erlaubt ist maximal das Doppelte der in einem Monat anfallenden Entgelte. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Az 1 U 143/13, Urteil vom 23.7.2014, Pressemitteilung Verbraucherzentrale Bundesverband