OLG Brandenburg: Zulässigkeit der Volljährigenadoption trotz möglicher Bedürftigkeit

8. September 2020

Die bloße Möglichkeit des Bedürftigwerdens eines Elternteils aufgrund von denkbarer Erwerbslosigkeit oder Pflegebedürftigkeit steht einer Volljährigenadoption mit Wirkung einer Minderjährigenadoption nicht entgegen.
Der Ausspruch der Adoption dürfe nicht allein aufgrund der nur potentiellen Gefahr, dass ein Elternteil bedürftig werden könnte, versagt werden. Eine konkrete Gefahr der Erwerbslosigkeit oder Pflegebedürftigkeit sei gegenwärtig nicht konkretisiert worden. Die leibliche Mutter hatte geltend gemacht, dass mit Wirkung als Minderjährigenadoption keine Unterhaltsansprüche gegenüber ihrer Tochter im Fall einer Bedürftigkeit bestünden.

 

Az 13 UF 11/17                            Beschluss vom 18.03.2019