OLG Braunschweig: Eine Flugreise ins Ausland bedarf der Zustimmung vom getrennt lebenden Elternteil in der Corona Pandemie

8. September 2020

Die Flugreise eines getrenntlebenden Elternteils mit den gemeinsamen Kindern ist keine Angelegenheit des täglichen Lebens mehr und bedarf in der Zeit der Corona-Pandemie daher der Zustimmung des anderen mitsorgeberechtigten Elternteils. Auch wenn keine Reisewarnung für das Urlaubsziel besteht, führt die Ausbreitung von COVID-19 weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und zu Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens. Hinzu kommt, dass nach wie vor die Lockerungen der Beschränkungen nur auf Probe erfolgt und keine Planungsverlässlichkeit bezüglich eines
gebuchten Rückfluges gewährleistet sind. Wenn es erneut zu staatlich notwendigen Reaktionen auf Ausbrüche des Virus kommt, besteht die Gefahr längerer Quarantänen oder eines Festsitzens im Ausland. Das kann zu einer erheblichen Belastung für das seelische Wohlbefinden eines Kindes führen.

Überdies gibt es weiterhin Unsicherheiten über die Infektionswege des Coronavirus, weshalb auch nicht geklärt ist, welche konkrete, gegebenenfalls erhöhte Ansteckungsgefahr im Zusammenhang mit Flugreisen bestehen. Eine Flugreise ins Ausland muss daher durch beide sorgeberechtigten Elternteile gemeinsam entschieden werden.
Wenn keine Einigung zustande kommt, entscheidet das Familiengericht, es kann auf Antrag einem Elternteil die Entscheidungsbefugnis darüber übertragen.

 

Az 2 UF 88/20                              Beschluss vom 30.07.2020