OLG Bremen: Versorgungsausgleich bei Vermögenswerten im Ausland

15. Dezember 2015

Az 4 UF 26/15, Beschluss vom 20.5.2015

Art. 17 Abs. 3 Satz 2 EGBGB a.F. ermöglicht nur ausnahmsweise die Durchführung eines Versorgungsausgleichs nach deutschem Recht, obwohl dieses nicht Scheidungsstatut ist.

Die Durchführung des Versorgungsausgleichs kann der Billigkeit widersprechen, wenn nur ein Ehegatte eine inländische Altersversorgung aufgebaut hat, die zum Ausgleich herangezogen werden kann, während der andere Vermögenswerte im Ausland besitzt, die für einen Versorgungsausgleich nicht in Betracht kommen.