OLG Celle: Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

15. April 2020

Die Ablehnung einer Sachverständigen kann nicht darauf gestützt werden, dass diese sich nach dem Scheitern der bei einem Dritten vereinbarten Elterngespräche dort nach dem Grund des Scheiterns erkundigt hat, wenn die Kindeseltern im Rahmen einer zwischen ihnen getroffenen wechselseitigen Vereinbarung diese Beratungsstelle wechselseitig von der Schweigepflicht entbunden haben.

 

Az 10 WF 186/19                                                               Beschluss vom 28.01.2020

                                                                                         (vgl. oben, Az 10 UF 10/20 und 10 UF 16/20)