OLG Celle: Rechtsschutzbedürfnis für ein Verfahren auf Herausgabe einer sog. Brautgabe

7. Dezember 2020

Weder die Vereinbarung der Eheleute über eine sog. Brautgabe, die in einer iranischen Heiratsurkunde beurkundet wurde, noch der von einer iranischen Behörde ausgestellte “Vollstreckungstitel” auf Herausgabe ohne vorherige inhaltliche Sachprüfung erfüllt die Voraussetzungen einer anerkennungsfähigen Entscheidung im Sinne von § 108 Abs. 1 FamFG.
Es geht um die spiegelbildliche Prüfung der internationalen Zuständigkeit des iranischen Gerichts im Sinne von § 109 Abs. 1 Nr. 1 FamFG in einem Verfahren auf Herausgabe der Brautgabe.

 

Az 10 WF 107/20               Beschluss vom 25.09.2020