OLG Celle: Rückforderung von Zahlungen an Familienangehörige

12. März 2020

Langjährige monatliche Zahlungen an Familienangehörige auf ein Bonussparkonto stellen keine nach § 534 BGB privilegierten Schenkungen dar. Das Geld kann nach dem Gesetz grundsätzlich zurückgefordert werden, wenn der Schenker seinen angemessenen Unterhalt
nicht mehr selbst bestreiten kann und die zuvor geleisteten Schenkungen keiner sittlichen Pflicht (sog. „Pflichtschenkungen“) oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprach (sog. „Anstandsschenkungen“), wie es zum Beispiel beim Taschengeld der Fall gewesen wäre. Hier konnten die Zahlungen nicht als Taschengeld angesehen werden, weil sie nicht zum Verbrauch, sondern zum Kapitalaufbau vorgesehen waren. Der Anspruch geht
nach dem Gesetz auf den Sozialhilfeträger über, wenn der Schenker Sozialleistungen bezieht.

 

Az 6 U 76/19                                     Urteil vom 13.02.2020