OLG Frankfurt a.M.: Berücksichtigung Naturalunterhalt für Kinder bei Berechnung Ehegattenunterhalt

9. Januar 2023

Bei der Berechnung von Ehegattenunterhalt ist der Naturalunterhalt, den ein betreuender
Elternteil aus eigenen Einkünften für die gemeinsamen, bei ihm lebenden Kinder aufbringt,
vor der Berechnung der Unterhaltsquote von seinem bereinigten Nettoeinkommen in Abzug
zu bringen. Die Höhe der Abzugsposition ergibt sich rechnerisch aus der Differenz zwischen
dem aus den beiderseitigen Einkünften ermittelten Barbedarf der Kinder einerseits und dem
vom barunterhaltspflichtigen Elternteil aufgebrachten Unterhalt andererseits.


Az 7 UF 77/21 Beschluss vom 9.6.2022