Rechtsprechung

19. Oktober 2017

OLG Frankfurt a. M.: Abzug eines Freibetrages vom Verkehrswert eines
Grundstücks bei der Wertfestsetzung in Ehesachen

Selbstbewohnte Eigenheime sollen nicht in Anlehnung an das Schonvermögen nach § 90 II Nr. 8 SGB
XII bei der Wertfestsetzung in Ehesachen gänzlich unberücksichtigt bleiben. Auch soll der Verkehrswert
des Grundstücks nicht ohne jeden Freibetrag in die Wertbemessung einfließen. Vielmehr soll den
Ehegatten ein Vermögensfreibetrag eingeräumt werden, um ihnen zu ermöglichen, eine
durchschnittliche Vorsorge für die Wechselfälle des Lebens zu treffen. Die Immobilienpreise im
Zuständigkeitsbereich des Senats sind im Vergleich zu anderen Gerichten als eher moderat
anzusehen. Daher erscheint ein Ansatz in der Größenordnung von 20.000 Euro je Ehegatten
angebracht.
Az 2 WF 93/17, Beschluss vom 24.5.2017