OLG Hamburg: Ausschluss des Versorgungsausgleichs

21. März 2017

Ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs gem. § 27 VersAusglG für die Zeit des Getrenntlebens kann dann gerechtfertigt sein, wenn die Eheleute nahezu ein Drittel der Ehezeit voneinander getrennt gelebt haben. Az 7 UF 115/14, Beschluss vom 22.3.2016