OLG Hamm: Abendgabe für geschiedene muslimische Ehefrau

9. August 2016

Die in einem islamisch-sunnitischen Ehevertrag für den Fall der Ehescheidung zugunsten der Ehefrau vereinbarte “Abendgabe” schuldet der Ehemann auch dann, wenn die Ehefrau die Scheidung beantragt und dieser daher kein “talaq” (Scheidungsverstoßung) des Ehemanns zugrunde liegt. Denn im vorliegenden Fall gilt deutsches Recht. Az 3 UF 262/15 Beschluss vom 22.4.2016, OLG-Pressemitteilung