OLG Hamm: Mitwirkung an Mietvertragsentlassung schon vor der Scheidung

10. Juni 2016

Ein Ehegatte überlässt nach der Trennung dem anderen Ehegatten die gemeinsam gemietete Ehewohnung zur alleinigen Nutzung. In diesem Fall kann er bereits während der Trennungszeit und nicht erst nach Rechtskraft der Scheidung verlangen, dass der Ehegatte, der in der Wohnung bleibt, an der Erklärung gegenüber dem Vermieter mitwirkt, durch die der ausgezogene Ehegatte bei der Scheidung aus dem Mietverhältnis ausscheidet. Der Ehegatte, der in der Wohnung bleibt, kann seine Mitwirkung auch nicht davon abhängig machen, dass sich die Ehegatten zuvor über die Verteilung der Kosten geeinigt haben, die das Mietverhältnis betreffen. Az 12 UF 170/15, Beschluss vom 21.1.2016, OLG-Pressemitteilung