OLG Hamm: Wohnwert bei der Inanspruch-nahme auf Elternunterhalt

9. Februar 2023

Die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruchsübergang nach § 94 Abs. 3 S. 1 Nr. 2
SGB XII wegen unbilliger Härte ausgeschlossen ist, beurteilt sich nach öffentlich-rechtlichen
Kriterien.
Bei der Inanspruchnahme auf Elternunterhalt ist der Wohnwert nicht mit der objektiven
Marktmiete zu bemessen, die bei einer Fremdvermietung erzielt werden kann, sondern auf der
Grundlage der Miete, die unter den gegebenen Verhältnissen erspart wird.
Die Abgrenzung zwischen berücksichtigungswürdigen und anderen Verbindlichkeiten beim
Elternunterhalt geschieht im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung nach billigem
Ermessen.


Az 4 UF 143/19 Beschluss vom 16.9.2021