OLG Karlsruhe: Teilweise Sorgerechtsentzug bei Schulverweigerungdurch die Eltern

29. November 2022

Bei einer Weigerung der Eltern, das Kind eine Schule besuchen zu lassen, kommt eine
Kindeswohlgefährdung in Betracht, auch wenn die Eltern auf andere Weise für eine
hinreichende Wissensvermittlung und sonstige Entwicklung des Kindes sorgen. Wenn Eltern
ihr siebenjähriges Kind nicht in die Schule schicken, kann ihnen das Sorgerecht teilweise
entzogen werden. Die allgemeine Schulpflicht zielt nicht nur auf die Vermittlung von Wissen
und sozialen Fertigkeiten ab, die möglicherweise auch im familiären Rahmen erlernt werden
können. Vielmehr dient die Schulpflicht auch dem staatlichen Erziehungsauftrag und den
dahinterstehenden Gemeinwohlinteressen.
Wenn die Eltern ihre eigene Einschätzung über die Bedeutung der Schulpflicht setzen, wird
durch dieses elterliche Verhalten nicht nur die Entwicklung des Kindes zu einer
selbstverantwortlichen Persönlichkeit, sondern auch dessen gleichberechtigte Teilhabe an
der Gesellschaft gefährdet. Auch kann eine so weitreichende und weichenstellende
Entscheidung wie die Frage der Beschulung nicht dem Willen eines siebenjährigen Kindes
anvertraut werden, das die damit zusammenhängenden Auswirkungen nicht annähernd
überschauen kann. Die ergangene Entscheidung des Oberlandesgerichts ist unanfechtbar.


Az 5 UFH 3/22 Beschluss vom 16.8.2022