OLG Karlsruhe: Zeugnisverweigerungsrecht eines minderjährigen Kindes

15. Dezember 2015

Die allein sorgeberechtigte Mutter ist nicht nach § 52 Abs. 2 Satz 3 StPO daran gehindert, über die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts ihres minderjährigen Kindes zu entscheiden, wenn sie nicht Beschuldigte, sondern Geschädigte der fraglichen Straftat ist.

Es ist davon abzusehen, die Vertretungsmacht nach §§ 1629 Abs. 2 Satz 3, 1796 Abs.2  BGB zu entziehen, wenn trotz eines konkret festgestellten oder erkennbaren Interessenwiderstreits zu erwarten ist, dass der Sorgerechtsinhaber dennoch im Interesse seines Kindes handeln wird. Az 2 WF 42/12, Beschluss vom 26.3.2012