OLG Stuttgart: Rückführung eines entführten Kindes in die Ukraineabgelehnt

29. November 2022

Der Rückführung eines von einem Elternteil nach Deutschland entführten minderjährigen
Kindes in die Ukraine nach den Bestimmungen des Haager Übereinkommens über die
zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25.10.1980 (HKÜ) steht wegen
der Kampfhandlungen in der Ukraine derzeit die Vorschrift des Art. 13 Abs. 1 lit. b) HKÜ
entgegen. Eine schwerwiegende Gefahr eines körperlichen oder seelischen Schadens für ein
Kind i.S.d. Art. 13 Abs. 1 lit b) HKÜ besteht derzeit auf dem gesamten Staatsgebiet der
Ukraine. Die Mutter hatte sich mit der einjährigen Tochter ohne Zustimmung des Vaters von
Odessa nach Deutschland begeben, was eine Kindesentführung im Sinne des Haager
Übereinkommens darstellt.


Az 17 UF 186/22 Beschluss vom 13.10.2022 OLG-Pressemitteilung