OLG Zweibrücken: Keine Erwachsenadoption bei vorheriger sexueller Beziehung

11. Mai 2020

Bestand zwischen den Annehmenden und den Anzunehmenden eine sexuelle Beziehung, so ist eine Erwachsenenadoption nach § 1767 Abs. 1 BGB ausgeschlossen. Denn eine sexuelle Beziehung schließt das Bestehen eines Eltern-Kind-Verhältnisses aus. Daran ändert sich auch nichts, wenn sich die Beziehung in ein rein freundschaftliches Verhältnis gewandelt hat. Dies gilt auch dann, wenn umfangreiche freundschaftliche Unterstützungs-handlungen erbracht wurden.

 

Az 2 UF 18/20                                                        Beschluss vom 11.03.2020