OVG Berlin-Brandenburg: Fehlerhafte Entscheidungen der Familiengerichte – keine Korrektur durch Verwaltungsgerichte

9. Februar 2021

Verwaltungsgerichte sind nicht dazu befugt, Entscheidungen der Familiengerichte zum Versorgungsausgleich abzuändern. Dies gilt selbst dann, wenn die familiengerichtliche Entscheidung fehlerhaft ist. Es ging um eine Entscheidung im Versorgungsausgleich, die das Verwaltungsgericht korrigierte.

 

Az OVG 4 B 3/20               Urteil vom 11.12.2020