Recht und Gesetz

11. Januar 2018

OLG Karlsruhe: Keine Unterhaltspflicht des Elternteils bei Unterbringung des Kindes im Heim zwecks Hilfe zur Erziehung

Wird ein Kind zwecks Hilfe zur Erziehung in einem Heim untergebracht (§ 34 SGB VIII), ist der
unterhaltspflichtige Elternteil von seinen Unterhaltszahlungen befreit. Denn durch die
Heimunterbringung ist der Lebensbedarf des Kindes vollständig gedeckt. Die für ein
außerhalb des Elternhauses untergebrachtes Kind erbrachten Hilfen zur Erziehung umfassen
gemäß § 39 Abs. 1 SGB VIII sowohl die Kosten des laufenden Lebensbedarfs als auch der Pflege
und Erziehung.
Die Leistungen der Jugendhilfe sind nicht nachrangig zum Unterhaltsanspruch des Kindes,
sondern gehören insgesamt zum bedarfsdeckenden Einkommen des Kindes.
Unterhaltsverpflichtete Eltern sind gemäß § 10 Abs. 2 SGB VIII erst nachträglich im Wege eines
Kostenbeitrags an den Kosten der Heimunterbringung zu beteiligen.

Az 18 WF 33/16     Beschluss vom 04.05.2017