Recht und Gesetz

11. Januar 2018

KG Berlin: Kein Wechselmodell bei hoher Konfliktbelastung der Eltern

Ein paritätisches Wechselmodell, in denen die Eltern das Kind zu gleichen Teilen betreuen,
erfordert erhöhte Abstimmungs- und Kooperationsbereitschaft. Fehlt es daran, so dient das
Wechselmodell nicht dem Kindeswohl und ist daher abzulehnen.
Das paritätische Wechselmodell entspricht in der Regel nicht dem Kindeswohl, wenn die
Konfliktbelastung der Eltern hoch ist. Denn das Kind wird durch vermehrte oder ausgedehnte
Kontakte mit dem anderen Elternteil verstärkt mit dem elterlichen Streit konfrontiert und
gerät durch den von den Eltern oftmals ausgeübten Koalitionsdruck in Loyalitätskonflikte.

Az 16 UF 8/17  Beschluss vom 13.04.2017