Rechtspolitik

19. Oktober 2017

Das Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der
Kindertagesbetreuung

wurde als Grundlage des vierten Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ am 29. Juni
2017 verkündet, es tritt rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft. Mit einem Volumen von 1,126
Milliarden Euro können hierdurch 100.000 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden, erstmals
auch für Kinder bis zum Schuleintritt. Durch die ersten beiden Investitionsprogramme
„Kinderbetreuungsfinanzierung“ wurden bereits mehr als 2,73 Milliarden Euro umgesetzt und auch im
dritten Investitionsprogramm wird eine vollständige Ausschöpfung der bereitgestellten Mittel signalisiert.
Die Entwicklung der Betreuungsquote von Kindern unter drei Jahren zeigt, dass die Investitionen wirken.
Seit Beginn der Investitionsprogramme im Jahr 2008 hat sich die Betreuungsquote im bundesweiten
Durchschnitt von 17,6 Prozent auf 32,7 Prozent (Stand 2016) fast verdoppelt. Neben dem quantitativen
Ausbau ist die zweite große Herausforderung, die Qualität der Angebote zu verbessern. Die Jugendund
Familienministerkonferenz der Länder hat im Mai Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz
verabschiedet, die große Unterstützung bei Fachkräften, Eltern und Trägern erfahren.
Weitere Informationen im BMFSFJ