Rechtspolitik

11. Oktober 2018

Kinderrechte ins Grundgesetz – Der Deutsche Juristentag endete mit der Forderung, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Die Experten warben dafür, die Rechte von Kindern in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren stärker zu beachten. Der Schutz von Kindern ist ein wichtiges internationales Anliegen, das seinen Ausdruck insbesondere in der UNKonvention über die Rechte des Kindes gefunden hat, die seit dem 5. April 1992 in Deutschland gilt. Der DAV hatte sich schon 2010 für eine Ergänzung des Grundgesetzes ausgesprochen. (DAV-Stellungnahme Nr. 52/10). Bericht im Anwaltsblatt.