Rechtsprechung

7. Dezember 2017

AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg: Homosexuelles Ehepaar darf Kind adoptieren

Ein homosexuelles Ehepaar darf einen zweijährigen Jungen als Kind annehmen. Die beiden Männer waren zunächst
eine Lebenspartnerschaft eingegangen und ließen diese nach dem Gesetz über eine “Ehe für alle” (Gesetz zur
Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts), das am 1. Oktober 2017 in Kraft
getreten ist, in eine Ehe umwandeln.
Der zweijährige Junge lebte bereits seit seiner Geburt als Pflegekind bei den beiden Männern und ist nun deren
gemeinschaftliches Kind. Das Adoptionsverfahren war bereits 2016 eingeleitet worden.
Bisher ist es für eine Lebenspartnerschaft nach dem Gesetz nicht möglich, gemeinschaftlich ein Kind zu adoptieren und
es ist ungeklärt, ob diese Regelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Durch die Umwandlung in eine Ehe stellte sich
dieses Problem für die beiden Männer nicht mehr.

Az 166A F 8790/16       Beschluss vom 04.10.2017