Rechtsprechung

5. April 2018

BGH: Bewertung des Zeitaufwandes des Auskunftspflichtigen

Zur Bewertung des Zeitaufwands, der vom Auskunftspflichtigen aufzuwenden ist, muss
auf die Stundensätze zurückgegriffen werden, die der Auskunftspflichtige als Zeuge in
einem Zivilprozess erhalten würde, wenn er mit der Erteilung der Auskunft weder eine
berufstypische Leistung erbringt noch einen Verdienstausfall erleidet. Dabei ist
regelmäßig davon auszugehen, dass die zur Auskunftserteilung erforderlichen Tätigkeiten
in der Freizeit erbracht werden können.

Az XII ZB 451/17