Rechtsprechung

11. Januar 2018

BVerfG: Rückführung eines Kindes aus der Pflegefamilie

Es geht um die Voraussetzungen des vorläufigen Rechtsschutzes bei der Rückführung eines Kindes aus einer
Pflegefamilie. Demnach sind die Nachteile, die beim Erlass einer einstweiligen Anordnung drohen, gegen die drohende
Kindeswohlbeeinträchtigung und Gefahren abzuwägen, denen das Kind bei einer Versagung des Erlasses ausgesetzt
sein könnte. Inzwischen wurde auch in der Hauptsache entschieden.

Az BvR 2569/16

Beschluss vom 05.12.2016
(einstweilige Anordnung)

Beschluss vom 03.02.2017
(Hauptsache-Beschluss)